Neue Ideen für die Seniorenbetreuung

Neue Ideen für die Betreuungsarbeit

Was sind die Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte?

Und was nicht?

Was sagt die Richtlinie nach § 53c eigentlich genau? Immer wieder gibt es darüber Unklarheit, obwohl es sehr eindeutig geregelt ist.

In Deutschland ist fast alles geregelt. So ist es auch genau festgeschrieben, was die Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte sind und was nicht. Den wesentlichen Auszug aus den "Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016" möchte ich hier zitieren:

"§2 Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte

Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Pflegebedürftigen betreuen und

aktivieren. Zusätzliche Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte. Als Betreuungs- und

Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht,

die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung

der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.

(2) Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die Pflegebedürftigen

zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu

betreuen und zu begleiten:

- Malen und basteln,

- Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten,

- Haustiere füttern und pflegen,

- Kochen und backen,

- Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern,

- Musik hören, musizieren, singen,

- Brett- und Kartenspiele,

- Spaziergänge und Ausflüge,

- Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe,

- Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen,

Gottesdiensten und Friedhöfen,

- Lesen und Vorlesen,

...

Die Betreuungskräfte sollen den Pflegebedürftigen für Gespräche über

Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre

Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln.

Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen,

Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Pflegebedürftigen unter

Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, ggf. einschließlich ihres

Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen

Kontext orientieren. ..."

Ende des Zitats. Soweit also die Beschreibung der Aufgaben. Beachten Sie besonders die Formulierung "Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte". Und beachten Sie ebenfalls, dass die Auflistung der Aktivitäten nur "Beispiele" sind. Zusammenfassend könnte man sagen: Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist alles, was dem Wohlbefinden der Bewohner dient - außer Pflege.

Wenn Sie am gesamten Wortlaut der Richtlinie interessiert sind, können Sie diese hier kostenlos herunterladen:

Richtlinien über die Aufgaben
der zusätzlichen Betreuung nach § 53c
Betreuungskraefte-RL__53c_SGB_XI neu 2016.pdf (35.33KB)
Richtlinien über die Aufgaben
der zusätzlichen Betreuung nach § 53c
Betreuungskraefte-RL__53c_SGB_XI neu 2016.pdf (35.33KB)