Neue Ideen für die Seniorenbetreuung

Neue Ideen für die Betreuungsarbeit

Wo kann ich als Betreuungsassistent/in arbeiten?

Welche Betätigungsfelder gibt es für ausgebildete Betreuungsassistenten nach § 43b SGB XI ?

Das klassische Einsatzgebiet für ausgebildete Betreuungsassistenten sind Altenpflegeheime bzw. Seniorenresidenzen. Diese stationären Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, sogenannte „zusätzliche Betreuungskräfte“ einzusetzen. Pro 25 Heimbewohner muss eine Vollzeit-Betreuungskraft vorgehalten werden (oder natürlich zwei Halbtagskräfte). Bei dieser Berechnung werden Kurzzeitpflegeplätze nicht mitgezählt.

Da viele Pflegeheime gerne Halbtagsstellen für Betreuungskräfte anbieten, könnte eine Beispielrechnung so aussehen: Ein Pflegeheim mit 100 Bewohnern beschäftigt 8 Halbtagskräfte für die Betreuung und erfüllt damit sein „Soll“. Zusätzlich zu diesem Stellenschlüssel gibt es einen gesonderten Schlüssel für gerontopsychiatrische Fachkräfte, die oft die Teams der zusätzlichen Betreuung leiten.

Nicht so bekannt ist, dass ausgebildeten Betreuungsassistenten neben den klassischen Seniorenheimen noch viele weitere Arbeitsmöglichkeiten offen stehen. Daher hier ein paar Beispiele:

Behindertenwohnheime / Behindertenpflegeheime / Behindertenwerkstätten

Zwar arbeiten im Behindertenbereich überwiegend Heilerzieher und Heilerziehungshelfer (in manchen Bundesländern auch Heilerziehungspflegehelfer genannt), trotzdem werden auch hier des öfteren Stellen für Betreuungsassistenten ausgeschrieben. Große Träger von Behinderteneinrichtungen sind die „Lebenshilfe“ und auf kirchlicher Seite das „Dominikus-Ringeisen-Werk“. Sogar Behindertenwerkstätten suchen gelegentlich Betreuungskräfte.

Der größte Unterschied zu einer Tätigkeit mit Senioren besteht darin, dass junge Menschen mit Behinderung oft sehr lebhaft und lebenslustig sind.

Persönliche Assistenz

Manche schwer körperlich eingeschränkten Menschen treten selbst als Arbeitgeber auf und beschäftigen über das sogenannte „persönliche Budget“ ihr eigenes Team von Betreuungs- und Pflegekräften. Sie sind als Betreuungskraft dann ausschließlich für eine Person zuständig, nämlich ihren Arbeitgeber. Sie arbeiten dabei im privaten Haushalt des behinderten Menschen, begleiten ihn oder sie zu allen Tätigkeiten des alltäglichen Lebens, also z.B. zum Einkaufen, zu Ärzten, zur Arbeit oder zu Freizeitaktivitäten. Hier müssen sie bereit sein, alle Aufgaben zu übernehmen, die der behinderte Mensch nicht selbst ausführen kann. Dazu gehören auch Haushalt, Kochen, Haustierpflege etc. Menschen mit Behinderung, die diese Form von Assistenz in Anspruch nehmen, möchten ihren Alltag selbst nach eigenen Wünschen gestalten und darin nicht bevormundet werden. Die Betreuungskraft hat es hier meist mit voll orientierten Menschen zu tun – ein großer Unterschied zur Betreuung von dementen Menschen! In diesem Bereich werden oft Vollzeitstellen angeboten. Häufig gibt es auch 12-Stunden-Dienste (was den Vorteil von mehr freien Tagen pro Monat hat). Portale für die Stellenvermittlung von persönlicher Assistenz sind z.B.: assistenz.org, assistenzboerse.de oder assistenz.de.

Persönliche Assistenz in Blockdiensten

Eine Sonderform der persönlichen Assistenz stellen sogenannte Blockdienste dar. Manche Menschen mit Behinderung möchten möglichst wenig Wechsel bei ihren Assistenzkräften. Daher suchen sie nach Assistenten, die mehrere Tage und Nächte am Stück arbeiten. Diese Blockdienste können sich von 2 – 14 Tage am Stück erstrecken. Ein Arbeitsmodell ist z.B.: 10 Tage Dienst am Stück, 20 Tage frei usw. Da hier auch nachts Bereitschaftsdienst besteht, wird immer ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft gestellt. Dieses Modell ist natürlich nicht geeignet, wenn man Kinder hat. Abgesehen von der meist ganz guten Bezahlung, kann es auch angenehm sein, viele freie Tage pro Monat zu haben.

Tagespflege-Einrichtungen / Seniorentagesstätten

Für Tagespflege-Einrichtungen gelten seit 2016 dieselben Vorgaben wie für Pflegeheime. Also muss auch hier pro 25 Tagespflegegäste eine Vollzeit-Betreuungskraft eingestellt werden. Die Betreuungsassistenten sind hier vor allem für Gruppenaktivitäten zuständig. Für manche Betreuungsassistentin wird die Arbeitszeit hier vorteilhaft erscheinen, denn meist wird nur von Montag bis Freitag gearbeitet und meist auch nur ca. von 8.00 – 17.00 Uhr. Es gibt also keine langen Abenddienste oder Wochenenddienste, was Betreuungskräften mit Kindern sehr entgegenkommt.

Ambulante Pflegedienste / Ambulante Betreuungsdienste

Auch in der häuslichen Pflege sind Betreuungskräfte willkommen. Hier übernehmen sie stundenweise die Begleitung und Beschäftigung von pflegebedürftigen älteren Menschen in deren Zuhause. Meist erstreckt sich ein Einsatz über 2 – 3 Stunden, danach fahren Sie zum nächsten Klienten. Dabei geht es nicht um pflegerische Tätigkeiten, sondern um die Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und -bewältigung (z. B. Gespräche, Spaziergänge, Spiele, Begleitung zu Seniorengruppen, Hilfen im Haushalt oder im Garten). Anbieter sind entweder ambulante Pflegedienste oder reine Betreuungsdienste. Besonderheit: Sie benötigen in diesem Arbeitsfeld fast immer einen Führerschein und oft wird auch erwartet, dass Sie mit ihrem Privat-PKW zu den Kunden fahren (natürlich gegen eine angemessene Fahrtkostenerstattung). Größere ambulante Dienste stellen Ihnen aber einen Dienstwagen. Sie sollten also sicher und gerne mit dem Auto unterwegs sein und auch in der Lage sein, kurzfristig mit einem Dienstfahrzeug einer anderen Marke zu fahren. Sie haben in den Privathaushalten viel Kontakt zu den pflegenden Angehörigen, zu deren Entlastung Sie im Einsatz sind. Man sollte also auch gut mit Angehörigen umgehen können.

Demenz-WGs

Das Konzept der Demenz-WG ist in Deutschland noch relativ neu, wird aber immer beliebter. Eine solche WG besteht meist aus 5 – 15 Personen. Die Wohnsituation erinnert nicht so sehr an ein Heim, sondern eben an eine große Privatwohnung. Es ist eben alles etwas kleiner, familiärer und dadurch auch „enger“ als in einer großen Einrichtung. Dies hat seine Vorteile, aber nicht jeder mag diese Form des Arbeitens. Meist sind sie in einer so kleinen Einrichtung die einzige Betreuungskraft oder sie haben nur sehr wenige Kolleginnen. Dies hat automatisch viel Verantwortung zur Folge. Gleichzeitig bietet Ihnen das aber auch viel eigenen Gestaltungsspielraum.

Betreutes Wohnen

Die Wohnform „Betreutes Wohnen“ ist in Deutschland nicht genau definiert. In manchen Einrichtungen wird Betreuung nur in Notfällen angeboten, in anderen gibt es vielfältige Gruppenangebote an jedem Tag der Woche. Häufig benötigen Menschen im betreuten Wohnen auch Unterstützung bei Behördengängen bzw. Formularen (z.B. Vorsorgevollmacht). Daher sollten Sie sich das zutrauen, wenn Sie in dieser Wohnform als Betreuerin arbeiten möchten. Angenehm sind hier die Arbeitszeiten, die sich meist zu den normalen Büroarbeitszeiten abspielen.

Krankenhäuser / Rehakliniken

Geriatrische Rehakliniken haben häufig Bedarf an Betreuungskräften, da hier neben körperlichen Einschränkungen bei vielen Patienten auch anfängliche Demenzsymptome vorhanden sind. Aber auch immer mehr Akutkrankenhäuser bzw. Allgemein-Kliniken setzen Betreuungsassistenten ein. Dort handelt es sich fast durchweg um Einzelbetreuung bei dementiellen Patienten oder um Hilfestellungen für körperlich sehr immobile Patienten. Wer das Arbeitsumfeld Krankenhaus mag, hat hier sicher einige Möglichkeiten, seine Fähigkeiten und Ideen einzubringen.

Stellensuche konkret

Wenn Sie nach einer passenden Stelle Ausschau halten, schauen Sie auf möglichst vielen verschiedenen Job-Portalen nach. Geben Sie als Suchbegriffe neben „Betreuungsassistent“ auch folgende Suchbegriffe ein: persönliche Assistenz, Alltagsbegleiter, Demenzbegleiter, § 43b, § 53c, Betreuungskraft, Seniorenbetreuung.

Fazit

Sie sehen, dass einer Betreuungsassistentin vielfältige Möglichkeiten offen stehen. Sie können sich also den Bereich aussuchen, der Ihnen am besten liegt.

Achten Sie darauf, dass Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine genaue Stellenbeschreibung (schriftlich) geben lassen. Leider werden manchmal Betreuungsassistenten eingestellt, die sich nach kurzer Zeit unversehens in der Pflege wiederfinden. Arbeiten Sie nicht zum niedrigeren Betreuer-Lohn in der höher bezahlten Pflege!

Achten Sie auch darauf, dass Ihnen der Arbeitgeber die jährlich vorgeschriebene zweitägige Fortbildung bezahlt, denn diese ist zwingend nötig, um Ihren Status als anerkannte Betreuungskraft nach § 43b nicht zu verlieren! Gerade bei Arbeitgebern, die nicht aus dem Pflegeheim-Sektor kommen, kann es wichtig sein, schon beim Vorstellungsgespräch auf die Pflichtfortbildung hinzuweisen.

Viel Erfolg bei der Stellensuche und viel Freude mit den Ihnen anvertrauten Menschen!   VG